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Für Staatsbürger Österreichs
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Information für Staatsbürger Österreichs, die sich auf dem Territorium von URFO aufhalten
Uraler Föderationskreis hat eine sehr günstige geographische und wirtschaftliche Lage. Er liegt in der Mitte des Eurasischen Kontinentes an der Grenze von geopolitischen Interessen der Europäischen Union einerseits und der asiatisch-pazifischen Länder andererseits. Die Fläche des Territoriums des Kreises beträgt ca. 1,8 Mill. km2, was fast 11% des ganzen Territoriums Russlands ausmacht.
Durch den Ural erstreckt sich der kürzeste Weg des Handels und des Güterumschlags zwischen Europa und Asien. Hier sind in der Richtung Westsibirien - Ural – Mitte – Europa mehr als zwei Dutzend von durchgehenden Pipelines und Gasleitungen im großen Durchmesser verlegt.
Der Föderationskreis verfügt über bedeutende Vorräte von Eisenerz, Titan-Magnetiterz und Kupfererz, von Nichteisenmetallen, Edelmetallen sowie seltenen Metallen, Torf, Asbest, Nichterzbaustoffen, Edel- und Halbedelsteinen.
Uraler Föderationskreis ist jedoch nicht nur das Industrieherz Russlands, sondern auch ein Zentrum der Gastfreundschaft. Uraler Föderationskreis ist eine der malerischsten und reichsten an wunderschönen Seen, Waldländereien und Jagdgründen Regionen Russlands. Einst eine Wildnis, ein nicht erschlossenes Neuland des Russischen Reiches, bietet es heute Möglichkeiten für historischen sowie Natur- und Sporttourismus. Immer beliebter werden Mineralien-und Ökotouren, Besichtigung der orthodoxen Heiligtümer, der Denkmäler der Holzbaukunst, es entwickeln sich aktiv extremaler Skitourismus und Segelsport.
Uraler Föderationskreis besteht aus sechs Subjekten der Russischen Föderation: Gebiete Kurgan, Swerdlowsk, Tjumen, Tscheljabinsk, Autonome Kreise der Jamal Nenzen und der Chanten und Mansen.
Unsere Empfehlungen
Für die Einreise in die Russische Föderation benötigen österreichische Staatsangehörige ein Geschäfts- oder ein Privatvisum. Die Visa werden in der Russischen Botschaft in Wien, im Russischen Generalkonsulat in Salzburg bzw. in jedem dritten Land beantragt, in dem sich die russische Botschaft oder das russische Konsulat befindet.
Ab 10. Februar 2003 sollen alle in die Russische Föderation einreisenden Personen bei der Grenzkontrolle eine Einreisekarte vorzeigen. Die Einreisekarte wird selbstständig ausgefüllt und von der Fluggesellschaft oder den Reiseveranstaltern ausgestellt.
Für weitere Informationen über die Ausfertigung der Einladungen und die Visaerteilung für die Einreise in die Russische Föderation kann man sich an das Österreichische Honorarkonsulat in Jekaterinburg wenden unter Telefonnummer: +7(343) 3500-503.
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